Auf der Grundlage von § 8 unserer Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung 30.03.2012 die nachfolgende Betragsordnung beschlossen. Diese Beitragsanpassung wurde durch Vorgaben des BLSV zwingend vorgeschrieben und tritt mit dem 01.01.2013 in Kraft. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft und der jeweiligen Leistungsfähigkeit einzelner Mitgliedergruppen.
Derzeit beträgt der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag jährlich:
Mitgliedsgruppe jährliche Zahlung
Erwachsene 50.- EURO
Ehepartner 20.- EURO
Jugendliche 14 - 18 Jahre 30.- EURO
Jugendliche bis 14 Jahre 25.- EURO
Familienbeitrag 80.- EURO
(2 Erwachsene u. Jugendliche bis 18 Jahre)
Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Soweit dem Verein kein entsprechender Nachweis eingereicht wird, der einen geringeren Beitrag rechtfertigt, ist der für aktive Mitglieder festgesetzte Betrag zu entrichten. Die Beiträge werden halbjährlich im voraus eingezogen. Soweit bei der Aufnahme in den Verein anteilige Mitgliedsbeiträge zu entrichten sind, ist der Monat mit 30 und das Jahr mit 360 Tagen zu berechnen.
Diese Beitragsordnung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft.