Oberwildenau, den 19.01.2007
Auf der Grundlage von § 8 unserer Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung in ihrer Sitzung am 19.01.2007 die nachfolgende Betragsordnung beschlossen. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft und der jeweiligen Leistungsfähigkeit einzelner Mitgliedergruppen.
Derzeit beträgt der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag jährlich:
| Mitgliedsgruppe | jährliche Zahlung |
|---|---|
| Erwachsene | 45,- € |
| Ehepartner | 17,- € |
| Jugendliche von 14 bis 18 Jahre | 30,- € |
| Jugendliche bis 14 Jahre | 24,- € |
| Familienbeitrag ( 2 Erwachsene und Jugendliche bis 18 Jahre ) |
75,- € |
Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Soweit dem Verein kein
entsprechender Nachweis eingereicht wird, der einen geringeren Beitrag rechtfertigt, ist der für aktive Mitglieder
festgesetzte Betrag zu entrichten.
Die Beiträge werden halbjährlich im voraus eingezogen.
Soweit bei der Aufnahme in den Verein anteilige Mitgliedsbeiträge zu entrichten sind, ist der Monat mit 30 und
das Jahr mit 360 Tagen zu berechnen.
Diese Beitragsordnung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft.