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Beitragsordnung

Oberwildenau, den 19.01.2007

Auf der Grundlage von § 8 unserer Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung in ihrer Sitzung am 19.01.2007 die nachfolgende Betragsordnung beschlossen. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft und der jeweiligen Leistungsfähigkeit einzelner Mitgliedergruppen.

Derzeit beträgt der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag jährlich:

Mitgliedsgruppe jährliche Zahlung
Erwachsene 45,- €
Ehepartner 17,- €
Jugendliche von 14 bis 18 Jahre 30,- €
Jugendliche bis 14 Jahre 24,- €
Familienbeitrag ( 2 Erwachsene
und Jugendliche bis 18 Jahre )
75,- €

Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Soweit dem Verein kein entsprechender Nachweis eingereicht wird, der einen geringeren Beitrag rechtfertigt, ist der für aktive Mitglieder festgesetzte Betrag zu entrichten.
Die Beiträge werden halbjährlich im voraus eingezogen.
Soweit bei der Aufnahme in den Verein anteilige Mitgliedsbeiträge zu entrichten sind, ist der Monat mit 30 und das Jahr mit 360 Tagen zu berechnen.

Diese Beitragsordnung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft.


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