Beitragsordnung


Auf der Grundlage von § 8 unserer Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung 28.04.2023 die nachfolgende Betragsordnung beschlossen. Diese Beitragsanpassung wurde durch Vorgaben des BLSV zwingend vorgeschrieben und tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft und der jeweiligen Leistungsfähigkeit einzelner Mitgliedergruppen.

 

 

Derzeit beträgt der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag jährlich:

Mitgliedsgruppe                  jährliche Zahlung

Erwachsene                          60.- EURO

Ehepartner                            20.- EURO

Jugendliche 14 - 18 Jahre            30.- EURO

Jugendliche bis 14 Jahre             25.- EURO

Familienbeitrag                     90.- EURO

(2 Erwachsene u. Jugendliche bis 18 Jahre)

 

Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Soweit dem Verein kein entsprechender Nachweis eingereicht wird, der einen geringeren Beitrag rechtfertigt, ist der für aktive Mitglieder festgesetzte Betrag zu entrichten. Die Beiträge werden halbjährlich im voraus eingezogen. Soweit bei der Aufnahme in den Verein anteilige Mitgliedsbeiträge zu entrichten sind, ist der Monat mit 30 und das Jahr mit 360 Tagen zu berechnen.

 

Diese Beitragsordnung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft.

 

 

2019 wurde eine neue Flutlichtanlage installiert!

GEFÖRDERT DURCH DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND NUKLEARE SICHERHEIT (BMU)

 

Bauzeit: Kalenderjahr 2019  |  Beteiligte Partner: HUDSON GmbH, Rezerstraße 33, 92224 Amberg  |  Förderkennzeichen: 03K09393

Ziel und Inhalt: Bessere Lichtverhältnisse, geringerer Stromverbrauch. Umrüstung von Halogen-Metalldampflampen auf LED-Technik